Kompetenzen
Unternehmerische Gestaltungsberatung
Bei der unternehmerischen Gestaltungsberatung kann ich Sie bei der Rechtsformwahl, der Strukturierung steuerlichen Optimierung von Leistungsbeziehungen, bei der Strukturierung und Reorganisation von Unternehmen und Unternehmensteilen sowie beim Kauf und Verkauf und Unternehmen beraten. Bei grenzüberschreitenden Beziehungen sind Aspekte des Außensteuerrechts, insbesondere steuerlicher Verrechnungspreisbestimmungen, zu beachten.
Abwehrberatung
Betriebsprüfungen werden zunehmend komplexer, Streitfragen mit dem Finanzamt umfassen sehr häufig unterschiedliche Steuerrechtsgebiete. Aufgrund meiner langjährigen Erfahrung bei komplexen Betriebsprüfungen verfüge ich über ein umfassendes Erfahrungs- und Expertenwissen, welcher Weg zur Durchsetzung Ihrer legitimen Steuerinteressen erfolgsversprechend erscheint. Dies kann entweder ein Kompromiss mit der Betriebsprüfung oder die Führung eines Einspruchs- oder Klageverfahrens, bei grenzüberschreitenden Beziehungen eines Verständigungsverfahrens, sein.
Gutachten/„zweite Meinung“ (second opinion)
Als früherer Leiter der Grundsatzabteilung einer führenden Wirtschaftsprüfungsgesellschaft habe ich Erfahrungen bei der Beurteilung komplexer steuerlicher Fragestellungen. Dieses Erfahrungswissen ist hilfreich bei der Erstellung einer „zweiten Expertenmeinung“, der gutachtlichen Überprüfung von steuerlichen Gestaltungskonzepten sowie bei Fragen der Unternehmensstrukturierung, der Unternehmensnachfolge oder sonstigen steuerlichen Spezialfragen.
Erbschaftsteuer und Nachfolgeberatung
Bei erbschaftsteuerlichen Fragen sowie bei der Nachfolgeberatung kann ich Sie sowohl im privaten als auch im unternehmerischen Bereich bei der steuerlichen Gestaltung ebenso beraten wie bei der Bewertung von Unternehmen und Beteiligungen sowie bei der Ermittlung von Abfindungs- und Auseinandersetzungsguthaben.